IT-Sicherheit

NIS2 und revDSG: Was Schweizer KMU bis 2027 umsetzen müssen

5. März 2026 • Creative Web Studio GmbH

Die EU-Richtlinie NIS2 und das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) verändern die Compliance-Landschaft für Schweizer KMU grundlegend. Erfahren Sie, welche Anforderungen ab 2027 gelten, welche Bussgelder drohen und wie Sie Ihr Unternehmen jetzt vorbereiten.

Zwei Gesetze, eine Botschaft: Cybersicherheit ist Pflicht Schweizer KMU stehen vor einer doppelten regulatorischen Herausforderung: Einerseits ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) bereits seit dem 1. September 2023 in Kraft und stellt konkrete Anforderungen an den Umgang mit Personendaten. Andererseits bereitet die Schweiz mit dem neuen KRITIS-G-Gesetz eine eigene Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 vor, die voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Für Unternehmen, die mit EU-Partnern zusammenarbeiten oder Dienstleistungen in der EU anbieten, gilt die NIS2-Richtlinie zudem bereits heute indirekt. Dieser Leitfaden erklärt, was beide Regelwerke konkret bedeuten, welche Bussgelder bei Verstössen drohen und mit welchen Massnahmen Sie Ihr KMU rechtzeitig in Compliance bringen. Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG): Was seit 2023 gilt Das revDSG ersetzt das über 30 Jahre alte Schweizer Datenschutzgesetz und orientiert sich stark an der europäischen DSGVO. Ziel ist es, den freien Datenverkehr mit der EU zu erhalten und den Schutz von Personendaten auf modernen Standard zu heben. Für KMU sind vor allem drei Neuerungen relevant. Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Unternehmen müssen ein internes Verzeichnis führen, das dokumentiert, welche Personendaten zu welchem Zweck bearbeitet werden. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, sofern die Datenbearbeitung kein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellt. In der Praxis empfiehlt s...

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