Cyber Resilience Act (CRA): Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen
13. August 2026• Creative Web Studio GmbH
Der EU Cyber Resilience Act bringt neue Sicherheits-, Update- und Meldepflichten. Was Schweizer KMU und Softwareentwickler mit EU-Kunden jetzt vorbereiten müssen.
# Cyber Resilience Act (CRA): Was Schweizer KMU und Softwareentwickler jetzt wissen müssen Der **Cyber Resilience Act (CRA)** ist keine abstrakte EU-Regel für Grosskonzerne. Für Schweizer Hersteller, SaaS-Anbieter und Softwareentwickler kann er zur handfesten Voraussetzung für den Zugang zum EU-Markt werden. Wer Produkte mit digitalen Elementen in der EU kommerziell bereitstellt, muss künftig nachweisen können, dass Sicherheit nicht nachträglich ergänzt, sondern von der Planung bis zum Produktende mitgeführt wird. [1] [2] Für Schweizer KMU lautet die zentrale Frage daher nicht nur: «Sind wir in der EU ansässig?» Entscheidend ist vielmehr: **Stellen wir ein eigenes digitales Produkt auf dem EU-Markt bereit – direkt, über einen Vertriebspartner oder kostenlos als Teil einer kommerziellen Leistung?** Wenn die Antwort «ja» lautet, ist der CRA sehr wahrscheinlich relevant. [6] [7] > **Hinweis:** Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf dem Wissensstand vom 13. August 2026 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ob und in welchem Umfang der CRA auf ein konkretes Produkt, eine Software oder ein Geschäftsmodell anwendbar ist, sollte im Einzelfall rechtlich und technisch geprüft werden. ## Was ist der Cyber Resilience Act? Der Cyber Resilience Act ist die **EU-Verordnung 2024/2847** über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Er verpflichtet Hersteller dazu, Hardware und Softwar...